Rechtsprechung
   LSG Bayern, 11.10.2000 - L 1 RA 8/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16902
LSG Bayern, 11.10.2000 - L 1 RA 8/00 (https://dejure.org/2000,16902)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.10.2000 - L 1 RA 8/00 (https://dejure.org/2000,16902)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - L 1 RA 8/00 (https://dejure.org/2000,16902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2000 - L 1 RA 8/00
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte damit die zeitliche Inanspruchnahme der verwaltungsmäßigen Prüfung nicht zu Lasten der Versicherten gehen (vgl. BT-Drucksache 11/4124, S.190 zu § 193).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.1996 - L 13 An 2021/95

    Umwandlung; Freiwillige Beiträge; Zahlungsfrist; Pflichtbeiträge;

    Auszug aus LSG Bayern, 11.10.2000 - L 1 RA 8/00
    Der Senat schließt sich mit dieser Auffassung der Meinung der Beklagten und der überwiegenden Kommentarmeinung an, insbesondere der Kommentierung von Finke in Hauck/Haines, Rdn.10 zu § 198 SGB VI, sowie der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 13.02.1996 - L 13 An 2021/95 - in E-LSG An-066 widersprüchlich insoweit Eicher/Haase/Rauschenbach, der in Anm.4 zu § 198 SGB VI von einer Zahlungsfrist von 15 Kalendermonaten, in Anm.10 zu § 197 SGB VI von drei Kalendermonaten ausgeht).
  • LSG Bayern, 13.08.2008 - L 13 R 859/07

    Allgemeine versicherungsrechtliche Voraussetzungen für den Anspruch eines

    Die Frist zur Entrichtung freiwilliger Beiträge für das Jahr 2001 war damit spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Bescheides vom 25. November 2002 unterbrochen, also spätestens im März 2003 (vgl. hierzu Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 11. Oktober 2000, Az.: L 1 RA 8/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht